Wie ist der Ablauf einer Ernährungsberatung?

Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme und der Vereinbarung eines Termins, erhalten Sie von mir das Passwort für den kennwortgeschützten Downloadbereich auf meiner Homepage (siehe Kontakt- Downloads). Dort können Sie die erforderlichen Unterlagen wie z.B. die ärztliche Zuweisung oder die Vorlage für eine Ernährungsprotokoll herunterladen und ausdrucken. Welche Unterlagen ich benötige erhalten Sie schriftlich. Optimalerweise schicken Sie mir diese Unterlagen per Mail mindestens 3 Tage vor der Ernährungsberatung zu, da ich mir die Informationen dann bereits vorab anschauen und bei Bedarf auswerten kann und daher mehr Zeit während der Beratung bleibt.

Zusammenfassung:

Kontakt- Termin- Passwort für Downloadbereich- Download/Ausdrucken von Unterlagen- Zusendung von Unterlagen 1 Woche bis spätestens 3 Tage vor Beratung- Beratung

 

Was müssen Sie für die Beratung mitbringen?

Sie müssen vor allem für die erste Ernährungsberatung einige Unterlagen mitbringen (adaptiert je nach Thema der Beratung):

  1. Ärztliche Zuweisung (gesetzlich notwendig, ärztliche Informationen wie Diagnose, Labor, Medikamente sind für die Beratung notwendig) vom Hausarzt oder Facharzt
  2. Blutbefund (Labor), mit den für die Beratung notwendigen Informationen
  3. Anamnesebogen (beinhaltet Informationen die für eine Beratung notwendig sind wie Größe, Gewicht, Nahrungsmittelvorlieben etc.)
  4. Ernährungsprotokoll (optimalerweise  eine Woche geführt)

Bei Folge-Ernährungsberatungen besprechen wir, ob Unterlagen notwendig sind.

 

Was müssen Sie vor einer Ernährungsberatung machen?

Es sind drei Dinge vor einer ersten Ernährungsberatung notwendig:

  1. Ärztliche Zuweisung und notwendige Auswertung des Blutbildes vom Hausarzt oder Facharzt abholen
  2. 1 Woche Ernährungsprotokoll führen
  3. Anamnesebogen ausfüllen

 

Wieviel kostet eine Ernährungsberatung?

Eine komplette Übersicht über mein Angebot und die Kosten finden Sie unter dem Punkt «Kosten» auf meiner Homepage.

 

Müssen Sie bar bezahlen?

Ja, eine Ernährungsberatung muss bar bezahlt werden.  Sie erhalten dafür eine Zahlungsbestätigung.

 

Bekommen Sie die Kosten von der Krankenkasse rückerstattet?

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen keine Rückerstattung des Honorars für diaetologische Leistungen vor.

Die SVA fördert die Gesundheit der Unternehmer mit dem sogenannten Gesundheits-100er, darunter fallen auch diaetologische Leistungen. Mehr Infos finden Sie unter www.svs.at.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif haben, übernehmen diese einen Teil oder das gesamte Beratungshonorar bei Vorliegen einer Erkrankung. Reichen Sie dazu die Honorarnote und eine Bestätigung vom Hausarzt ein.

 

Kann eine Beratung auch per Telefon oder Videomeetingprogramme gemacht werden?

Ja, beides ist möglich! Derzeit benutze ich das Programm «Zoom» für Beratungen per Videomeeting. Weitere Informationen dazu unter www.zoom.us.

 

Was müssen Sie im Falle einer Terminabsage tun?

Ich bitte Sie eine Terminabsage oder -verschiebung so bald wie möglich bekannt zu geben. Um eine Weitervermittlung Ihres Termines zu ermöglichen, ist es notwendig einen Termin mindestens 24 Stunden davor abzusagen bzw. zu verschieben. Bei zu kurzfristiger Absage einer Beratung, wird das komplette Honorar in Rechnung gestellt.